Beteiligung Biotopverbundplanung Höri
Bringen Sie sich ein! Beteiligung lebt vom Mitmachen!
Hinweise und Unterlagen zur Biotopverbundplanung des Verwaltungsverbands Höri
Bei den untenstehenden Karten (sofern bereits vorhanden) handelt es sich um Konzepte, die im Laufe des Beteiligungsprozesses und auf Basis der hiermit verbundenen Rückmeldungen weiter ausgearbeitet werden. Bei den genannten Maßnahmen handelt es sich um Vorschläge/Ideen, deren Umsetzung nicht verpflichtend ist. Die Umsetzung erfolgt i. d. R. erst nach Fertigstellung der Planung und ausdrücklich nur nach vorheriger Rücksprache mit dem/der Flächeneigentümer/in und Bewirtschafter/in. Dem gesamten Umsetzungsprozess liegt das Prinzip der Freiwilligkeit zugrunde!
Gaienhofen
Aktueller Planungsstand: 10/2025
Datengrundlagen analysiert, Evaluation der Kernflächen im Feld abgeschlossen, erste Konzeption erarbeitet.
Maßnahmenkonzept:
Moos
Aktueller Planungsstand: 10/2025
Datengrundlagen analysiert, Evaluation der Kernflächen im Feld abgeschlossen, erste Konzeption erarbeitet.
Maßnahmenkonzept:

15.05.2024, 10:00 Uhr
Behördenbeteiligung
Ort: Rathaus Gaienhofen
Beteiligung von Fachbehörden und Verbänden zur Schwerpunktsetzung und Zielartenfestlegung
Notwendigkeit faunistischer Untersuchung
03.03.2026, 19:00 Uhr
Information der Landbewirtschafter und der Öffentlichkeit
Ort: Bürgerhaus Gaienhofen
Grundsätzliches zum Biotopverbund
Bisherige Arbeitsschritte
Vorstellung der Begehungsergebnisse
Vorstellung von Konzeption und Maßnahmenbeispielen
Vorstellung der weiteren Beteiligungsmöglichkeiten

Der aktuelle Planungsstand zur Biotopverbundplanung kann der unten eingebundenen Grafik entnommen werden. Noch nicht durchgeführte/begonnene Planungsschritte sind ausgegraut dargestellt.

Ergänzende Hinweise:
Die Einbindung der Gebietskenner erfolgt prozessbegleitend i. d. R. mit den Geländebegehungen.
Rechtsgrundlage in Bezug auf die Geländebegehungen im Rahmen der Biotopverbundplanungen ist § 52 Abs. 1 (NatSchG). Mitarbeitende des Planungsbüros sind in diesem Fall im Sinne der Vorschrift "Beauftragte der Gemeinden". Geländebegehungen, die im Zuge der Biotopverbundplanung vorgenommen werden, sind "Besichtigungen" bzw. "Kartierungen", die mindestens der "Vorbereitung [...] von Maßnahmen" nach o. g. Paragrafen dienen. Ob ein Grundstück beispielsweise über eine Umzäunung verfügt, ist hierfür unerheblich.












