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Beteiligung Biotopverbundplanung Höri


Bringen Sie sich ein! Beteiligung lebt vom Mitmachen!

 

anmerkung2
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Hinweise und Unterlagen zur Biotopverbundplanung des Verwaltungsverbands Höri

Bei den untenstehenden Karten (sofern bereits vorhanden) handelt es sich um Konzepte, die im Laufe des Beteiligungsprozesses und auf Basis der hiermit verbundenen Rückmeldungen weiter ausgearbeitet werden. Bei den genannten Maßnahmen handelt es sich um Vorschläge/Ideen, deren Umsetzung nicht verpflichtend ist. Die Umsetzung erfolgt i. d. R. erst nach Fertigstellung der Planung und ausdrücklich nur nach vorheriger Rücksprache mit Flächeneigentümer/in und Bewirtschafter/in. Dem gesamten Umsetzungsprozess liegt das Prinzip der Freiwilligkeit zugrunde!

 

 

Gaienhofen

Aktueller Planungsstand: 03/2025

Datengrundlagen analysiert, Evaluation der Kernflächen im Feld abgeschlossen, erste Konzeption erarbeitet.

 

 

Maßnahmenkonzept:

Gaienhofen

Moos

Aktueller Planungsstand: 03/2025

Datengrundlagen analysiert, Evaluation der Kernflächen im Feld abgeschlossen, erste Konzeption erarbeitet.

 

 

Maßnahmenkonzept:

Moos

Öhningen

Aktueller Planungsstand: 03/2025

Datengrundlagen analysiert, Evaluation der Kernflächen im Feld abgeschlossen, erste Konzeption erarbeitet.

 

 

Maßnahmenkonzept:

Oehningen

allgTermin

 

 

15.05.2024, 10:00 Uhr
Behördenbeteiligung
Ort: Rathaus Gaienhofen

  

prozess

Der aktuelle Planungsstand zur Biotopverbundplanung kann der unten eingebundenen Grafik entnommen werden. Noch nicht durchgeführte/begonnene Planungsschritte sind ausgegraut dargestellt.

 

 

fortschritt3

 

Ergänzende Hinweise:

Die Einbindung der Gebietskenner erfolgt prozessbegleitend i. d. R. mit den Geländebegehungen.

 

Rechtsgrundlage in Bezug auf die Geländebegehungen im Rahmen der Biotopverbundplanungen ist § 52 Abs. 1 (NatSchG). Mitarbeitende des Planungsbüros sind in diesem Fall im Sinne der Vorschrift "Beauftragte der Gemeinden". Geländebegehungen, die im Zuge der Biotopverbundplanung vorgenommen werden, sind "Besichtigungen" bzw. "Kartierungen", die mindestens der "Vorbereitung [...] von Maßnahmen" nach o. g. Paragrafen dienen. Ob ein Grundstück beispielsweise über eine Umzäunung verfügt, ist hierfür unerheblich.