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Beteiligung Biotopverbundplanung Hilzingen


Bringen Sie sich ein! Beteiligung lebt vom Mitmachen.

 

anmerkung
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mitmachen3

Hinweise und Unterlagen zur Biotopverbundplanung der Gemeinde Hilzingen

Bei den untenstehenden Karten (sofern bereits vorhanden) handelt es sich um Konzepte, die im Laufe des Beteiligungsprozesses und auf Basis der hiermit verbundenen Rückmeldungen weiter ausgearbeitet werden. Bei den genannten Maßnahmen handelt es sich um Vorschläge/Ideen, deren Umsetzung nicht verpflichtend ist. Die Umsetzung erfolgt i. d. R. erst nach Fertigstellung der Planung und ausdrücklich nur nach vorheriger Rücksprache mit Flächeneigentümer/in und Bewirtschafter/in. Dem gesamten Umsetzungsprozess liegt das Prinzip der Freiwilligkeit zugrunde!

 

 

Hilzingen

Aktueller Planungsstand: 09/2023

Datengrundlagen analysiert, Evaluation der Kernflächen im Feld abgeschlossen, erste Konzeption erarbeitet, Beteiligungshinweise bis Stand Karte eingearbeitet.

 

 

Maßnahmenkonzept:

hilzingen

allgTermin

 

13.04.2022, 09:00 Uhr
Behördenbeteiligung
Ort: Online
  • Beteiligung von Fachbehörden und Verbänden zur Schwerpunktsetzung und Zielartenfestlegung
  • Notwendigkeit faunistischer Untersuchung
25.09.2023, 18:30 Uhr
Beteiligung von Flächeneigentümern und Bewirtschaftern
Ort: Gönnersbohl, Hilzingen (Außentermin), Rathaus Hilzingen, Hautpstr. 36 (Vorstellung der aktuellen Konzeption)
  • Vorstellung der Konzeptpläne
  • Vorstellung von Beispielhaften Maßnahmen
  • Erläuterung des weiteren Beteiligungsprozesses

 


 

prozess

Der aktuelle Planungsstand zur Biotopverbundplanung kann der unten eingebundenen Grafik entnommen werden. Noch nicht durchgeführte/begonnene Planungsschritte sind ausgegraut dargestellt.

 

 

fortschritt3

 

Ergänzende Hinweise:

Die Einbindung der Gebietskenner erfolgt prozessbegleitend i. d. R. mit den Geländebegehungen.

 

Rechtsgrundlage in Bezug auf die Geländebegehungen im Rahmen der Biotopverbundplanungen ist § 52 Abs. 1 (NatSchG). Mitarbeitende des Planungsbüros sind in diesem Fall im Sinne der Vorschrift "Beauftragte der Gemeinden". Geländebegehungen, die im Zuge der Biotopverbundplanung vorgenommen werden, sind "Besichtigungen" bzw. "Kartierungen", die mindestens der "Vorbereitung [...] von Maßnahmen" nach o. g. Paragrafen dienen. Ob ein Grundstück beispielsweise über eine Umzäunung verfügt, ist hierfür unerheblich.