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Beteiligung Biotopverbundplanung Konstanz


Bringen Sie sich ein! Beteiligung lebt vom Mitmachen.

 

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Hinweise und Unterlagen zur Biotopverbundplanung der Stadt Konstanz

Bei den untenstehenden Karten (sofern bereits vorhanden) handelt es sich um Konzepte, die im Laufe des Beteiligungsprozesses und auf Basis der hiermit verbundenen Rückmeldungen weiter ausgearbeitet werden. Bei den genannten Maßnahmen handelt es sich um Vorschläge/Ideen, deren Umsetzung nicht verpflichtend ist. Die Umsetzung erfolgt i. d. R. erst nach Fertigstellung der Planung und ausdrücklich nur nach vorheriger Rücksprache mit Flächeneigentümer/in und Bewirtschafter/in. Dem gesamten Umsetzungsprozess liegt das Prinzip der Freiwilligkeit zugrunde!

 

 

Konstanz

Aktueller Planungsstand: 04/2025

Datengrundlagen analysiert, Evaluation der Kernflächen im Feld abgeschlossen, erste Konzeption erarbeitet, Beteiligungshinweise bis Stand Karte eingearbeitet.

 

 

Maßnahmenkonzept:

KN

allgTermin

 

12.05.2023, 09:30 Uhr
Behördenbeteiligung
Ort: Stadt Konstanz, Untere Laube 24, Konstanz, Sitzungssaal
05.05.2025, 19:00 Uhr
Beteiligung von Flächeneigentümern und Bewirtschaftern
Ort: Stadt Konstanz, Untere Laube 24, Konstanz, Sitzungssaal

 

19.05.2025, 18:00 Uhr
Beteiligungstreffen Naturschutzverbände
Ort: Stadt Konstanz, Untere Laube 24, Konstanz, Raum 3.23
08.07.2025, 18:00 Uhr
Beteiligung für die Öffentlichkeit
Ort: Stadt Konstanz, Untere Laube 24, Konstanz, Sitzungssaal

 


 

prozess

Der aktuelle Planungsstand zur Biotopverbundplanung kann der unten eingebundenen Grafik entnommen werden. Noch nicht durchgeführte/begonnene Planungsschritte sind ausgegraut dargestellt.

 

 

fortschritt2

Ergänzende Hinweise:

Die Einbindung der Gebietskenner erfolgt prozessbegleitend i. d. R. mit den Geländebegehungen.

 

Rechtsgrundlage in Bezug auf die Geländebegehungen im Rahmen der Biotopverbundplanungen ist § 52 Abs. 1 (NatSchG). Mitarbeitende des Planungsbüros sind in diesem Fall im Sinne der Vorschrift "Beauftragte der Gemeinden". Geländebegehungen, die im Zuge der Biotopverbundplanung vorgenommen werden, sind "Besichtigungen" bzw. "Kartierungen", die mindestens der "Vorbereitung [...] von Maßnahmen" nach o. g. Paragrafen dienen. Ob ein Grundstück beispielsweise über eine Umzäunung verfügt, ist hierfür unerheblich.