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Biotopverbund

Verbinden, was zusammen gehört

Das immer stärker zum Vorschein tretende Artensterben und der damit verbundene Verlust an Biodiversität gehören zu den drängendsten Problemstellungen unserer Zeit. Viele Tier- und Pflanzenarten in Baden-Württemberg verzeichnen abnehmende Bestände oder sind mittlerweile als gefährdet eingestuft. 

Dieser Rückgang steht in direktem Zusammenhang mit dem Rückgang der Lebensraumdiversität und der Vernetzung von Lebensräumen. Grundsätzlich spricht man in diesem Zusammenhang von einem Verlust an Biodiversität.

 

Die negativen Auswirkungen auf unser Ökosystem und damit auf unsere Lebensgrundlage sind längst auch jenseits des Naturschutzes auf der Agenda vieler Diskussionen und damit in der Mitte der Gesellschaft angekommen.

 

Im Jahr 2019 gab das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ den Anstoß für einen Dialog zwischen den Bündnispartnern des Volksbegehrens, den landwirtschaftlichen Verbänden wie auch der Landesregierung Baden-Württembergs. Ergebnis dieses Dialogs war zunächst ein Eckpunktepapier, dessen Inhalte dann im Zuge einer Novellierung in das Naturschutzgesetz (NatSchG) und in das Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (LLG) einflossen.

 

Auf dieser Basis konnten 2020 in allen Landkreisen Baden-Württembergs Biotopverbundmanager bei den Landschaftserhaltungsverbänden bzw. Unteren Naturschutzbehörden eingestellt werden, um die Biotopverbundplanungen in den Gemeinden gemeinsam mit diesen zu forcieren, zu koordinieren und zu begleiten und später in die Umsetzung zu bringen.

 

Ziel ist und muss es sein, langfristig tragfähige und gut abgestimmte Planwerke zu schaffen, bei welchen die spätere Umsetzung klar im Vordergrund steht.

 

bild_gebhart

Wenden Sie sich bei Fragen zum Biotopverbund im Kreis Konstanz gerne an mich:

 

Sven Gebhart

Biotopverbundmanager

 

Landschaftserhaltungsverband

Konstanz e.V.

Winterspürer Straße 25

D-78333 Stockach

 

T.     07771 / 91 86 703

M.    0175 / 57 06 062

E.   

Der Biotopverbund Offenland

Im aktuellen Prozess bezieht sich der Begriff Biotopverbund auf das Offenland (Offenland = Gemarkungsfläche - Siedlungsfläche - Verkehrsflächen (Straßen) - Wald).

Wälder werden in den Randbereichen ebenfalls miteinbezogen, sind jedoch nicht explizit Gegenstand der Biotopverbundplanungen. Sidlungsbereiche und Verkehrsinfrastruktur sind unterdess als Barrieren für offenlandgebundene Arten definiert.

 

Um diese Lücke für den Kreis Konstanz zu schließen, erarbeitet der Landkreis Konstanz aktuell eine sog. Biodiversitätsstrategie als Ergänzung zu den Biotopverbundplanungen.

Der Biotopverbund im Gesetz

Herauszuheben ist zunächst das rechtliche Bekenntnis des Landes zu einem über der Bundesvorgabe (BNatSchG §21) liegenden Flächenziel (quantitative Komponente). So soll bis zum Jahr 2030 ein Biotopverbund auf  15 % der Offenlandfläche des Bundeslandes Baden-Württemberg geschaffen werden.

 

Viel wichtiger ist in diesem Zusammenhang jedoch der Begriff der Funktionalität (qualitative Komponente). Hierdurch wird klar aufgezeigt, dass die rein quantitative Zielgröße von 15 % Flächenanteil des Biotopverbunds am Offenland nur als ausreichend angesehen werden kann, sofern dieser funktional, also nachweislich funktionsfähig ist.

 

Daneben steht die Verpflichtung der Gemeinden, sog. Biotopverbundplanungen zu erstellen. Die Übergabe dieser Aufgabe an die Gemeinden birgt den Vorteil, dass lokales Wissen besser genutzt und eine flächenscharfe Planung umgesetzt werden kann, deren Erfolg und Tragfähigkeit zudem über einen ausführlichen Beteiligungsprozess gewährleistet werden sollen.

Welche Ziele werden über den Biotopverbund verfolgt?

Ziel einer Biotopverbundplanung ist es, sogenannte Kernflächen, also bestehende Biotope, Lebensraumtypen und Flächen mit speziellen Artvorkommen über Korridore oder Trittsteine miteinander in Verbindung zu setzen, um Populationen von Pflanzen und Tieren den Austausch zwischen diesen Kernflächen und/oder die Neu- bzw. Wiederbesiedlung ebendieser zu ermöglichen.

Dies fördert den genetischen Austausch zwischen den einzelnen Artvorkommen und deren Verbreitung und stabilisiert so langfristig die Gesamtpopulation. Nüchtern betrachtet müsste man daher eigentlich von einem Populationsverbund sprechen.


Innerhalb des Biotopverbundprozesses orientiert sich die Maßnahmenauslegung an sogenannten Zielarten, die als Indikatoren für weitere Arten mit vergleichbarem Lebensraumanspruch dienen.


Das oberste Ziel jedoch ist die Erhaltung unseres Ökosystems und damit unserer Lebensgrundlage.

Was ist eine Zielart?

Bei einer Zielart handelt es sich um eine Tier- bzw. Pflanzenart, an deren Lebensraumansprüchen und ggf. Lebenszyklus im Rahmen von landschaftsplanerischen Vorhaben Maßnahmen(-vorschläge) ausgerichtet werden.

Es handelt sich hierbei um Arten, die sich auf der Roten Liste für gefährdete Tier und Pflanzenarten finden und gleichzeitig eine besondere Bedeutung im betreffenden Planungsraum haben. Daneben muss eine Zielart stark an die ökologischen Gegebenheiten des Planungsgebiets angepasst sein und sollte nach Möglichkeit gut in der Fläche identifizierbar sein.

Bedingt durch den in der Regel hohen Lebensraumanspruch dieser Arten ist davon auszugehen, dass Maßnahmen zu deren Erhalt auch andere Arten mit vergleichbaren Lebensraumansprüchen fördern.

Welche Fördermöglichkeiten bestehen und wie erfolgt die Umsetzung?

Die Gemeinden werden bei der Durchführung einer Biotopverbundplanung finanziell mit einem Fördersatz von 90 % über Mittel aus der Landschaftspflegerichtlinie (LPR) unterstützt (Förderantrag über den LEVKN).

Gleichzeitig steht der LEVKN den Gemeinden und allen weiteren Prozessbeteiligten als Ansprechpartner und Koordinationsstelle im Planungsprozess zur Seite.

 

Nach Abschluss der Planung stehen in Bezug auf die Umsetzung von Maßnahmenvorschlägen grundsätzlich alle Türen offen. So können Maßnahmen freiwillig, über ein Ökokonto oder als direkter Ausgleich, über Stiftungsmittel oder über die Förderprogramme des Landes (z. B. FAKT, LPR) erfolgen bzw. finanziert/gefördert werden.

 

Bezogen auf die Landschaftspflegerichtlinie gilt für Maßnahmen aus einer bestehenden Biotopverbundplanung für Kommunen ein erhöhter Fördersatz von 70 %, wobei der Eigenanteil von 30 % entsprechend auf das gemeindliche Ökokonto anrechenbar ist.

 

Die Umsetzung kann durch die Kommunen selbst, durch Privatpersonen, Landwirte, Vereine und Verbände erfolgen. Jeder kann zur Umsetzung von Maßnahmen zur Stärkung der Verbundsituation und somit des Ökosystems beitragen!

 

Sofern die Planungen nicht durch die Kommunen über deren Homepages öffentlich einsehbar sind, besteht gem. §3 Umweltinformationsgesetz die Möglichkeit zur Einsichtnahme. Somit ist garantiert, dass eine Umsetzung auch durch Dritte zielgerichtet und auf Basis der bestehenden Planwerke möglich ist.

Wie kann ich mich einbringen?

Die Gemeinden sind als Planungsträger automatisch am Prozess der Biotopverbundplanung beteiligt.

 

Privatpersonen können sich als Gebietskenner aktiv in den Prozess einbringen. Sollten Sie also über Fachwissen oder spezielle Kenntnisse in den Bereichen Naturschutz, Arten oder Landwirtschaft verfügen, gehen Sie auf den zuständigen Gemeindevertreter zu und bringen Sie Ihr Wissen ein.

Daneben werden Vertreter von Behörden und Verbänden im Rahmen der Projektbeteiligung (z. B. Festlegung von Schwerpunktgebieten und Zielarten) eingebunden und gehört. Gleiches gilt für Flächeneigentümer und -bewirtschafter (Landwirte). Für sie sind gezielte Informations- und Beteiligungstermine und -möglichkeiten im Planungsprozess vorgesehen.

Ergänzend zu den Beteiligungsterminen steht Ihnen zu den einzelnen aktuell laufenden Biotopverbundplanungen über unsere Homepage ein zentrales Beteiligungsportal zur Verfügung. Hier können Sie jederzeit im Laufe des Verfahrens Anregungen und Hinweise zur Planung einbringen.

Die Information der breiten Öffentlichkeit erfolgt zum einen über Informationstermine, zum andern in der Regel über Berichte und Artikel in den lokalen und regionalen Medien.

Gem. §3 des Umweltinformationsgesetzes hat jede Person Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationsdaten. Hierzu zählen auch die Biotopverbundplanungen der Gemeinden. Auf Anfrage können die Planungsdaten bei den einzelnen Gemeinden eingesehen werden. Somit ist es auch Dritten (Landwirten, interessierten Privatpersonen und Verbänden) gezielt die Umsetzung von Maßnahmenvorschlägen anzugehen. Während des Planungsprozesses stehen die konzeptionellen Daten auch auf unserer Homepage zum Zwecke der Beteiligungsinformation zum Download bereit.

Wie ist der aktuelle Planungsstand im Kreis Konstanz?

Im Kreis Konstanz erfolgt die Erarbeitung der Biotopverbundplanungen in einem abgeschichteten Verfahren - in der Regel über kommunale Verbünde. Dies bringt diverse finanzielle und qualitative Vorteile mit sich. So werden beispielsweise die Schnittstellen zwischen den Kommunen im Prozess direkt überplant und naturräumliche Zusammenhänge lassen sich großräumiger berücksichtigen.

Der LEVKN berät die Gemeinden hinsichtlich einer Biotopverbundplanung und betreut die Planungen wie auch die Umsetzung zusammen mit den Kreisgemeinden.

Übersicht zum aktuellen Planungsstand im Kreis Konstanz

Wo finde ich weitere Informationen zum Biotopverbund?

Weitere Hinweise und Informationen sowie Dokumente wie etwas Arbeitshilfen finden Sie bei der LUBW.

Die Fachpläne zum Biotopverbund wie auch die ergänzende Feldvogelkulisse stehen im Kartendienst der LUBW zur Einsicht und zum Download bereit. Die Daten finden sich in der Rubrik Naturschutz und Landschaft im Unterpunkt Biotopverbund.

 

 

 

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