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Neue Baumschnitt-Förderung für Streuobst in Baden-Württemberg

Das Land Baden-Württemberg hat die Baumschnittförderung für Streuobstbäume fortgeführt. Ziel ist es, den Erhalt und die Entwicklung der Streuobstbestände sowie den Lebensraum für typische Tiere und Pflanzen zu stärken. Gefördert wird der fachgerechte Schnitt von Streuobstbäumen ab dem dritten Standjahr. Pro fachgerecht geschnittenem Baum kann ein Zuschuss von 18 € innerhalb der Förderperiode (2026–2028) gewährt werden. Sammelanträge können bei den zuständigen Regierungspräsidien bis zum 15. Juni gestellt werden.

 

Weitere Infos, sowie die entsprechenden Antragsunterlagen erhalten Sie über das Landwirtschaftsamt Konstanz (Herrn Ilja Hermann, , Telefon: 07531 – 800 2936), direkt beim Regierungspräsidium oder über das Streuobstportal des Landes Baden-Württemberg: 

https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wirtschaft/foerderungen/seiten/streuobst/

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Do, 15. Januar 2026

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