Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Beteiligung Biotopverbundplanung Eigeltingen, Hohenfels, Mühlingen und Orsingen-Nenzingen

 

Bringen Sie sich ein! Beteiligung lebt vom Mitmachen.

Das Beteiligungsportal für diese Planung wurde zum 31.05.2023 geschlossen. Eingereichte Hinweise können nur bis zu diesem Datum berücksichtigt werden!

 

Sollten Sie noch weitere Anmerkungen/Vorschläge haben, wenden Sie sich bitte über Rückruf/Kontaktaufnahme/Terminvereinbarung oder telefonisch an den Biotopverbundmanager des LEVKN.

rueckruf2
kontaktSG
mitmachen3

Hinweise und Unterlagen zur Biotopverbundplanung der Gemeinden Eigeltingen, Hohenfels, Mühlingen und Orsingen-Nenzingen

Bei den untenstehenden Karten handelt es sich um Konzepte, die im Laufe des Beteiligungsprozesses und auf Basis der hiermit verbundenen Rückmeldungen weiter ausgearbeitet werden. Bei den genannten Maßnahmen handelt es sich um Vorschläge/Ideen, deren Umsetzung nicht verpflichtend ist. Die Umsetzung erfolgt i. d. R. erst nach Fertigstellung der Planung und ausdrücklich nur nach vorheriger Rücksprache mit Flächeneigentümer:in und Bewirtschafter:in. Dem gesamten Umsetzungsprozess liegt das Prinzip der Freiwilligkeit zugrunde!

 

Eigeltingen

Aktueller Planungsstand: 07/2023

Datengrundlagen analysiert, Evaluation der Kernflächen im Feld abgeschlossen, erste Konzeption erarbeitet, Beteiligungshinweise bis Stand Karte eingearbeitet.

 

 

Maßnahmenkonzept:

eigeltingen10_22

Hohenfels

Aktueller Planungsstand: 07/2023

Datengrundlagen analysiert, Evaluation der Kernflächen im Feld abgeschlossen, erste Konzeption erarbeitet, Beteiligungshinweise bis Stand Karte eingearbeitet.

 

 

Maßnahmenkonzept:

hohenfels10_22

Mühlingen

Aktueller Planungsstand: 07/2023

Datengrundlagen analysiert, Evaluation der Kernflächen im Feld abgeschlossen, erste Konzeption erarbeitet, Abstimmung mit Flurneuordnung läuft parallel, Beteiligungshinweise bis Stand Karte eingearbeitet.

 

Maßnahmenkonzept:

muehlingen10_22

Orsingen-Nenzingen

Aktueller Planungsstand: 07/2023

Datengrundlagen analysiert, Evaluation der Kernflächen im Feld abgeschlossen, erste Konzeption erarbeitet, Beteiligungshinweise bis Stand Karte eingearbeitet.

 

Maßnahmenkonzept:

orsingen_nenzingen10_22

Präsentation

Ergebnisse aus den Begehungen der Kernflächen und zur Definition der Zielarten für den gesamten Gemeindeverbund Eigeltingen, Hohenfels, Mühlingen und Orsingen-Nenzingen.

 

PDF:

praesenationHohenfels

 

 

 

allgTermin2
05.05.2022, 10:00 Uhr
Behördenbeteiligung
Ort: Online
13.10.2022, 14:00 Uhr
Information der Öffentlichkeit
Ort: Rathaus Mühlingen
08.11.2022, 14:00 Uhr
Beteiligung Flächeneigentümer/-bewirtschafter
Ort: Rathaus Hohenfels
09.11.2022, 14:00 Uhr
Beteiligung Flächeneigentümer/-bewirtschafter
Ort: Rathaus Orsingen-Nenzingen
06.12.2023, 19:30 Uhr
Abschlusstermin zur Biotopverbundplaung
Ort: Rathaus Mühlingen
07.12.2023, 19:30 Uhr
Abschlusstermin zur Biotopverbundplaung
Ort: Rathaus Orsingen-Nenzingen

 

prozess

 

Der aktuelle Planungsstand zur Biotopverbundplanung kann der unten eingebundenen Grafik entnommen werden. Noch nicht durchgeführte/begonnene Planungsschritte sind ausgegraut dargestellt.

 

 

fortschritt3

 

Ergänzende Hinweise:

Die Einbindung der Gebietskenner erfolgt prozessbegleitend i. d. R. mit den Geländebegehungen.

 

Rechtsgrundlage in Bezug auf die Geländebegehungen im Rahmen der Biotopverbundplanungen ist § 52 Abs. 1 (NatSchG). Mitarbeitende des Planungsbüros sind in diesem Fall im Sinne der Vorschrift "Beauftragte der Gemeinden". Geländebegehungen, die im Zuge der Biotopverbundplanung vorgenommen werden, sind "Besichtigungen" bzw. "Kartierungen", die mindestens der "Vorbereitung [...] von Maßnahmen" nach o. g. Paragrafen dienen. Ob ein Grundstück beispielsweise über eine Umzäunung verfügt, ist hierfür unerheblich.