Beratung

Wir beraten Sie gerne 

  • zu landschaftspflegerischen Maßnahmen - von der Planung bis zur Umsetzung

  • zu den LPR-Fördermöglichkeiten

  • zur Anlage von Blühflächen und Saatgutbeschaffung

  • zur Pflege von Trockenrasen

  • hinsichtlich extensiver Ackerbewirtschaftung mit naturschutzfachlicher Zielrichtung

  • zur Anlage von Kleingewässern und weiteren Amphibienschutzmaßnahmen

  • zu grundsätzlichen Biberfragen

  • zu Beweidung und Herdenmanagement

  • zu Erhalt, Entwicklung und Neuanlage von Streuobstwiesen

  • hinsichtlich der Extensivierung von Grünland

  • zur Bewirtschaftung von Mooren und Streuwiesen

  • zur Reaktivierung aufgelassener Flächen und zu Sukzessionsflächen

  • zur Bewirtschaftung von extremen Steil- und Feuchtflächen

  • und zu naturschutzrechtlichen Sachverhalten.

 

Sollten Sie Ihr Anliegen nicht in dieser Auflistung wiederfinden, scheuen Sie sich nicht, uns trotzdem zu kontaktieren. Was wir nicht wissen, weiß ein/e andere/r und diese/n kennen wir!

 

Bitte wenden Sie sich für Biber-Schadensmeldungen direkt an die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Konstanz über

 

 

Bruckried_Fuehrung-Storz_2022.04.01_(11)