Information zur Finanzmittelsituation im Bereich LPR-B
Leider sehen wir uns auch im Kreis Konstanz für das Jahr 2026 mit einschneidenden Einschränkungen bezüglich der Fördermittel der Landschaftspflegerichtlinie für einjährige Pflegemaßnahmen (LPR-B bzw. Kreispflegeprogramm) konfrontiert.
Bezogen auf die Mittelverwendung im Jahr 2025 beliefen sich die im Juni zunächst zugewiesenen Finanzmittel im Bereich LPR-B auf rund 27 % der im Jahr 2025 eingesetzten Mittel. Im Zuge einer weiteren Mittelzuweisung, welche in der zweiten Juliwoche erfolgte, stieg der Anteil bezogen auf das Vorjahr auf ca. 37 % an.
Die uns zugewiesenen Finanzmittel lassen es bedauerlicherweise nicht zu, die Aufträge und Anträge im Bereich LPR-B in dem zu Jahresbeginn vorgesehenen Umfang zu beauftragen, zu bewilligen und zu finanzieren.
Daher haben wir zunächst alle aktuell laufenden Aufträge und Anträge nach LPR Teil B (einjährige Biotoppflegemaßnahmen) mit sofortiger Wirkung gestoppt und auf die Erteilung weiterer Aufträge verzichtet. Daneben prüfen wir für das laufende Jahr die Durchführung kostengünstigerer Arbeitsverfahren und damit einhergehend ggf. eine Anpassung der Aufträge.
Darüber hinaus soll über eine Priorisierung der geplanten Maßnahmen die Fortführung der Pflegemaßnahmen im Kreis und der Erhalt hochsensibler und naturschutzfachlich wertvoller Flächen trotz des diesjährigen harten Einschnitts gewährleistet werden, was vor dem Hintergrund der erneuten Mittelzuweisung in begrenztem Umfang möglich sein wird.
Von den Mittelkürzungen nicht betroffen sind Maßnahmen aus Anträgen mit fünfjähriger Laufzeit nach LPR-A (Vertragsnaturschutz). Diese können weiterhin uneingeschränkt umgesetzt und vergütet werden.
Da uns die Fortführung der Landschaftspflege- und Naturschutzmaßnahmen im Kreis ein wichtiges Anliegen sind, bemühen wir uns, möglichst zeitnah verlässliche Aussagen zur künftigen Mittelverfügbarkeit zu erhalten. Hierzu führen wir aktuell Gespräche mit den zuständigen Stellen, auch mit Blick auf die Finanzmittelsituation für das kommende Jahr.
Über Änderung in dieser Sache werden wir an gleicher Stelle zu gegebenem Zeitpunkt erneut informieren.

