Beteiligung Biotopverbundplanung Gottmadingen und Gailingen
Bringen Sie sich ein! Beteiligung lebt vom Mitmachen.
Hinweise und Unterlagen zur Biotopverbundplanung der Kommunen Gottmadingen und Gailingen
Bei den untenstehenden Karten (sofern bereits vorhanden) handelt es sich um Konzepte, die im Laufe des Beteiligungsprozesses und auf Basis der hiermit verbundenen Rückmeldungen weiter ausgearbeitet werden. Bei den genannten Maßnahmen handelt es sich um Vorschläge/Ideen, deren Umsetzung nicht verpflichtend ist. Die Umsetzung erfolgt i. d. R. erst nach Fertigstellung der Planung und ausdrücklich nur nach vorheriger Rücksprache mit Flächeneigentümer/in und Bewirtschafter/in. Dem gesamten Umsetzungsprozess liegt das Prinzip der Freiwilligkeit zugrunde!
Gottmadingen
Aktuell liegt noch keine Konzeptplanung vor.
Voraussichtliche Fertigstellung:
Quartal 1, 2024
Gailingen
Aktuell liegt noch keine Konzeptplanung vor.
Voraussichtliche Fertigstellung:
Quartal 1, 2024
Es sind noch keine Termine geplant.
Voraussichtlicher Beginn der Öffentlichkeitsbeteiligung: Quartal 1, 2024
Der aktuelle Planungsstand zur Biotopverbundplanung kann der unten eingebundenen Grafik entnommen werden. Noch nicht durchgeführte/begonnene Planungsschritte sind ausgegraut dargestellt.
Ergänzende Hinweise:
Die Einbindung der Gebietskenner erfolgt prozessbegleitend i. d. R. mit den Geländebegehungen.
Rechtsgrundlage in Bezug auf die Geländebegehungen im Rahmen der Biotopverbundplanungen ist § 52 Abs. 1 (NatSchG). Mitarbeitende des Planungsbüros sind in diesem Fall im Sinne der Vorschrift "Beauftragte der Gemeinden". Geländebegehungen, die im Zuge der Biotopverbundplanung vorgenommen werden, sind "Besichtigungen" bzw. "Kartierungen", die mindestens der "Vorbereitung [...] von Maßnahmen" nach o. g. Paragraphen dienen. Ob ein Grundstück beispielsweise über eine Umzäunung verfügt, ist hierfür unerheblich.