Beteiligung Biotopverbundplanung Gottmadingen und Gailingen


Bringen Sie sich ein! Beteiligung lebt vom Mitmachen.

 

anmerkung2
rueckruf2
kontakt365
mitmachen3

Hinweise und Unterlagen zur Biotopverbundplanung der Kommunen Gottmadingen und Gailingen

Bei den untenstehenden Karten (sofern bereits vorhanden) handelt es sich um Konzepte, die im Laufe des Beteiligungsprozesses und auf Basis der hiermit verbundenen Rückmeldungen weiter ausgearbeitet werden. Bei den genannten Maßnahmen handelt es sich um Vorschläge/Ideen, deren Umsetzung nicht verpflichtend ist. Die Umsetzung erfolgt i. d. R. erst nach Fertigstellung der Planung und ausdrücklich nur nach vorheriger Rücksprache mit Flächeneigentümer/in und Bewirtschafter/in. Dem gesamten Umsetzungsprozess liegt das Prinzip der Freiwilligkeit zugrunde!

 

 

Gottmadingen

Aktuell liegt noch keine Konzeptplanung vor.

 

Voraussichtliche Fertigstellung:

Quartal 1, 2024

Gailingen

Aktuell liegt noch keine Konzeptplanung vor.

 

Voraussichtliche Fertigstellung:

Quartal 1, 2024


allgTermin

 

 

 

 

 

Es sind noch keine Termine geplant.

 

Voraussichtlicher Beginn der Öffentlichkeitsbeteiligung: Quartal 1, 2024

 

 


 

prozess

Der aktuelle Planungsstand zur Biotopverbundplanung kann der unten eingebundenen Grafik entnommen werden. Noch nicht durchgeführte/begonnene Planungsschritte sind ausgegraut dargestellt.

 

fortschritt2

 

Ergänzende Hinweise:

Die Einbindung der Gebietskenner erfolgt prozessbegleitend i. d. R. mit den Geländebegehungen.

 

Rechtsgrundlage in Bezug auf die Geländebegehungen im Rahmen der Biotopverbundplanungen ist § 52 Abs. 1 (NatSchG). Mitarbeitende des Planungsbüros sind in diesem Fall im Sinne der Vorschrift "Beauftragte der Gemeinden". Geländebegehungen, die im Zuge der Biotopverbundplanung vorgenommen werden, sind "Besichtigungen" bzw. "Kartierungen", die mindestens der "Vorbereitung [...] von Maßnahmen" nach o. g. Paragraphen dienen. Ob ein Grundstück beispielsweise über eine Umzäunung verfügt, ist hierfür unerheblich.